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Transparenzpflicht gemäss EU AI Act

Gemäss EU Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (EU AI Act) müssen Chatbots, die direkt mit Nutzenden interagieren, klar erkennen lassen, dass sie mit künstlicher Intelligenz arbeiten – ausser dies ist aufgrund der Umstände offensichtlich. Die Vorschrift betrifft auch Schweizer Chatbots, wenn sie von Personen in der EU genutzt werden oder genutzt werden können.

Um einen Chatbot konform zu halten, sollte der Startbildschirm (beim Website-Messenger) oder die Willkommensnachricht mit einem kurzen Hinweis ergänzt werden. Die konkrete Formulierung wird gemeinsam mit dem Kunden festgelegt.

Beispiele​

Startbildschirm​

  • «Die Antworten werden von einer künstlichen Intelligenz generiert. Bitte überprüfen Sie wichtige Informationen.»
  • «Antworten sind von einer künstlichen Intelligenz generiert und sind deshalb möglicherweise nicht immer korrekt. Bitte überprüfe wichtige Informationen. Massgebend sind die angegebenen Referenzdokumente.»
  • «Die Antworten in diesem Chat werden von einer künstlichen Intelligenz erstellt und können vereinzelt Fehler enthalten. Bitte prüfe wichtige Angaben.»

Willkommensnachricht​

  • «Hallo! Ich bin […], dein KI-Assistent. Ich helfe dir gerne. Meine Antworten werden von künstlicher Intelligenz generiert.»
  • «Guten Tag! Ich bin der KI-Chatbot von […] und unterstütze Sie gerne bei Ihrem Anliegen.»
  • «Hallo! Ich bin […], dein KI-Assistent. Ich unterstütze dich gerne bei deinen Fragen und Anliegen. Meine Antworten werden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.»
  • «Hallo! Ich bin […], dein KI-Assistent. Ich helfe dir gerne weiter. Meine Antworten werden von künstlicher Intelligenz erstellt.»